Gebührenbescheide – 2

Gebührenbescheide – 2. Teil

 

Innerhalb von nur wenigen Wochen wurde dieser Tage die zweite Auflage der Gebührenbescheide zugestellt. Diesmal wird, auf Basis der alten Gebührensatzung, die Kanalbenutzungsgebühr ausgewiesen. Die CDU hat in der letzten Gemeinderatssitzung auf die Notwendigkeit von Abschlagszahlungen hingewiesen, da sonst der Bürger mit erheblichen Nachzahlungen zu rechnen hätte. Darüber hinaus ist die Gemeinde auf jeden Pfennig angewiesen!

Um das „Gebührenverwirrspiel“  zu vermeiden, haben wir uns in der Vergangenheit vergeblich darum bemüht, die neue Gebührensatzung ab 2002 in Kraft treten zu lassen. Die „Ein Stimmen Mehrheitspartei“ (ihr Motto lautet: „Mit dem Bürger, für den Bürger“) hat dies verhindert. Es darf bezweifelt werden, ob die SPD, in Sachen Gebührenbescheide, diesem Motto gerecht wird. Fest steht, dass man den „Otto-Normalgebührenempfänger“, mit seinen bisher 8-10 Seiten Bescheiden, bereits jetzt  restlos überfordert. Später erwartet ihn, eine mindestens aus weiteren 4-5 Seiten bestehende Korrektur, da sein jetziger Bescheid nicht nur unübersichtlich, sondern auch als „vorläufig“ zu betrachten ist, da er auf Basis der alten Satzung erstellt wurde.

Spätestens dann wird der letzte „Durchblicker“ sich für die Bürgernähe bedanken, die Augen zum Himmel erheben und resignierend sagen:

 „Credo – ich glaube und bezahle!“.

 

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