Gesplittete Abwassergebühr kein „Muß“

Gesplittete Abwassergebühr kein „Muß“...

 

... für die Gemeinde! Mit dieser Aussage machte am Mittwoch das Verwaltungsgericht in Saarlouis auf sich aufmerksam. Vermutlich wird es einen erneuten Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht geben. Aber dennoch bleibt festzustellen, dass die von der CDU geübte Kritik an der Vorgehensweise zur Einführung der Splittinggebühr berechtigt ist. Nach dem Richterspruch wäre auch die jetzige Abwassergebührensatzung, die sich am Frischwasserverbrauch orientiert, rechtsgültig.

Die SPD der Gemeinde Marpingen hat, gegen den Willen der CDU Opposition, die Einführung der Splittinggebühr rückwirkend für 2001 beschlossen, obwohl die korrigierten Bescheide erst in 2002 zugestellt werden, da die Feststellung der befestigten Flächen immer noch nicht abgeschlossen ist! Wir wollten Urteile und Erfahrungen anderer Gemeinden abwarten, um dann in 2002 gemeinsam eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Leider ist es mittlerweile an der Tagesordnung, dass die SPD mit ihrer „Einstimmen Mehrheit“ die meisten Entscheidungen durchsetzt, ohne die Bereitschaft, Bedenken und Anregungen der CDU Opposition auch nur zu diskutieren.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts macht deutlich, dass,  zumindest in diesem Fall, eine gemeinsame Abstimmung und Vorgehensweise sinnvoll gewesen wäre! Vielleicht sollte die SPD für die Zukunft, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, ihre bisher geübte Strategie nochmals überdenken!

 

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