Gesplittete Abwassergebühr kein „Muß“...
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für die Gemeinde! Mit dieser Aussage machte am Mittwoch das Verwaltungsgericht
in Saarlouis auf sich aufmerksam. Vermutlich wird es einen erneuten Prozess vor
dem Oberverwaltungsgericht geben. Aber dennoch bleibt festzustellen, dass die
von der CDU geübte Kritik an der Vorgehensweise zur Einführung der
Splittinggebühr berechtigt ist. Nach dem Richterspruch
wäre auch die jetzige Abwassergebührensatzung, die sich am
Frischwasserverbrauch orientiert, rechtsgültig.
Die
SPD der Gemeinde Marpingen hat, gegen den Willen der CDU Opposition, die
Einführung der Splittinggebühr rückwirkend für 2001 beschlossen, obwohl die
korrigierten Bescheide erst in 2002 zugestellt werden, da die Feststellung der
befestigten Flächen immer noch nicht abgeschlossen ist! Wir wollten Urteile und Erfahrungen anderer Gemeinden abwarten, um dann
in 2002 gemeinsam eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Leider
ist es mittlerweile an der Tagesordnung, dass die SPD mit ihrer „Einstimmen
Mehrheit“ die meisten Entscheidungen durchsetzt, ohne die Bereitschaft,
Bedenken und Anregungen der CDU Opposition auch nur zu diskutieren.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts macht deutlich, dass, zumindest in diesem Fall, eine gemeinsame
Abstimmung und Vorgehensweise sinnvoll gewesen wäre! Vielleicht sollte die SPD
für die Zukunft, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, ihre bisher geübte
Strategie nochmals überdenken!