Alle Jahre wieder – Gebührenbescheide sorgen für totale
Verwirrung
Auch in diesem Jahr erhält der Bürger zwei
Gebühren-/Steuerbescheide. In der
ersten, bereits zugestellten Ausfertigung, sind die Berechnungen der
Kanalgebühr und des Oberflächenwassers nicht enthalten. Unverständlich, zumal
die Daten der WVW für die Ermittlung der Kanalgebühren, wie bereits jedem
Haushalt, auch der Gemeinde zwischenzeitlich vorliegen dürften. Wahrscheinlich
sind wir die einzige Gemeinde, die dem Bürger einen solchen „Gebührenbescheids
Wirrwarr“ zumutet. Am Ende liegen ihm mindestens 8 Gebührenseiten vor, die er
auf Richtigkeit überprüfen soll. Dass es gelingt, bleibt zu hoffen!
Bei jeder Gelegenheit versucht sich die Gemeinde
als „bürgernah“ und „bürgerfreundlich“
zu präsentieren. In diesem Punkt sind wir jedenfalls weit davon entfernt!