Veranstaltung: Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht
Der CDU OV wird im kommenden Monat eine Informationsveranstaltung zu
diesem Thema durchführen, bei der ein Rechtsexperte auf die aktuelle
Gesetzeslage und die geplante Novellierung des Gesetzes eingehen wird.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.....???? Was ist das? Warum
brauche ich so etwas? Wie soll ich es formulieren? Wird es auch anerkannt?
Viele Fragen tauchen auf bei diesem Thema und vielfach wird dieses Thema
beiseite geschoben, verdrängt mit der Auffassung „ich habe doch Kinder, die
sich um mich kümmern“. Ist das wirklich so?
Jeder
Mensch – unabhängig vom Lebensalter – macht sich Gedanken über Leben, Alter,
Krankheit und Tod.
Nicht nur
ältere Menschen können alters- oder krankheitsbedingt bei der Erledigung ihrer
Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen sein, sondern auch junge Menschen
(ab der Volljährigkeit).
Der
Gesetzgeber hat deshalb im Rahmen des am 1.1.1992 in Kraft getretenen
Betreuungsgesetzes (Ablösung des bisherigen Vormundschafts- und
Pflegschaftsrechtes) ausdrücklich auf die Möglichkeit der frühzeitigen
Erteilung einer Vorsorgevollmacht hingewiesen.
Durch die
Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung
eigenverantwortlich wahrnehmen, indem Sie selbst die Person bestimmen, die dann
zu gegebener Zeit am besten Ihre Rechte wahrnimmt.
Außerdem
können Sie so ein vormundschaftsgerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden
(früher „Bestellung eines Pflegers oder Vormundes”). Ein solches
Betreuungsverfahren würde dann notwendig, wenn Sie selbst alters- oder
krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln
und keine Vorsorge durch die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht getroffen
haben.
Sie müssen beachten, dass selbst nahe Familienangehörige
wie der Ehegatte oder die Kinder ohne entsprechende Vollmacht keine
Entscheidungen für Sie treffen können und eine Bankvollmacht bei weitem nicht
ausreicht, um alle notwendigen Maßnahmen zu erledigen.
Auch die
Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, vergleichbar einer Vollmacht, in
der Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Hinblick auf die Art und
Weise einer ärztlichen Behandlung Ihren Willen ausdrücken.
JU verteilt Ostereier
An Ostersamstag wird die JU im Dorf Ostereier an die
Bürger verteilen. Das Ei, Symbol für neues Leben, soll auch als Symbol für eine
positive Dorfentwicklung und ein aktives Dorfleben gelten.
In diesem Zusammenhang wünscht Ihnen der CDU OV ein
paar schöne Osterfeiertage.