Veranstaltung: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht

 

Der CDU OV wird im kommenden Monat eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchführen, bei der ein Rechtsexperte auf die aktuelle Gesetzeslage und die geplante Novellierung des Gesetzes eingehen wird.

 

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.....???? Was ist das? Warum brauche ich so etwas? Wie soll ich es formulieren? Wird es auch anerkannt?

Viele Fragen tauchen auf bei diesem Thema und vielfach wird dieses Thema beiseite geschoben, verdrängt mit der Auffassung „ich habe doch Kinder, die sich um mich kümmern“. Ist das wirklich so?

Jeder Mensch – unabhängig vom Lebensalter – macht sich Gedanken über Leben, Alter, Krankheit und Tod.

Nicht nur ältere Menschen können alters- oder krankheitsbedingt bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen sein, sondern auch junge Menschen (ab der Volljährigkeit).

Der Gesetzgeber hat deshalb im Rahmen des am 1.1.1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes (Ablösung des bisherigen Vormundschafts- und Pflegschaftsrechtes) ausdrücklich auf die Möglichkeit der frühzeitigen Erteilung einer Vorsorgevollmacht hingewiesen.

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung eigenverantwortlich wahrnehmen, indem Sie selbst die Person bestimmen, die dann zu gegebener Zeit am besten Ihre Rechte wahrnimmt.

Außerdem können Sie so ein vormundschaftsgerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden (früher „Bestellung eines Pflegers oder Vormundes”). Ein solches Betreuungsverfahren würde dann notwendig, wenn Sie selbst alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln und keine Vorsorge durch die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht getroffen haben.

Sie müssen beachten, dass selbst nahe Familienangehörige wie der Ehegatte oder die Kinder ohne entsprechende Vollmacht keine Entscheidungen für Sie treffen können und eine Bankvollmacht bei weitem nicht ausreicht, um alle notwendigen Maßnahmen zu erledigen.

Auch die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, vergleichbar einer Vollmacht, in der Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Hinblick auf die Art und Weise einer ärztlichen Behandlung Ihren Willen ausdrücken.

 

JU verteilt Ostereier

 

An Ostersamstag wird die JU im Dorf Ostereier an die Bürger verteilen. Das Ei, Symbol für neues Leben, soll auch als Symbol für eine positive Dorfentwicklung und ein aktives Dorfleben gelten.

In diesem Zusammenhang wünscht Ihnen der CDU OV ein paar schöne Osterfeiertage.