Urexweiler,
30.06.2006
Entscheidung
im Gemeinderat: Verkehrskonzept „Marienstraße“
Mit Stimmenmehrheit hat sich der Marpinger
Gemeinderat am Donnerstag dafür ausgesprochen, das im Zusammenhang mit dem
Schulneubau notwendige Verkehrskonzept im Bereich der Marienstraße umzusetzen.
Zwei Vorschläge, die vom Ingenieurbüro Schwarz erarbeitet wurden, standen zur
Diskussion.
Variante 1
Die erste Variante sah vor, im Bereich des Schulhofs,
an der Stelle, wo heute die Kletterspinne installiert ist, einen Wendehammer zu
errichten. Nach den Vorgaben der RSW sollten Parkmöglichkeiten für insgesamt 7
Busse geschaffen werden. Laut Planung waren die Haltebuchten entlang der
Straße, auf Seite der Schule angedacht. Auf der gegenüberliegenden Seite bleiben
die Parkplätze erhalten.
Die gesamte Maßnahme wäre mit einem Kostenvolumen von
250.000 Euro zu realisieren. Nach Abzug öffentlicher Mittel würde der kommunale
Haushalt noch mit einem Betrag von ca. 65.000 e bis 70.000 € belastet.
Variante 2
Nach dem Entwurf des Ingenieurbüros Schwarz ist es
auch möglich, die Marienstraße für den Schulbusverkehr zu nutzen. Hierzu müsste
allerdings die Marienstraße zur Einbahnstraße (in Richtung Alsweilerstraße)
erklärt werden. In diesem Falle wäre es denkbar, bis zu 7 Busse auf der rechten
Seite halten zu lassen. Die Kosten dieser Variante würden sich auf ca. 35.000 €
belaufen. Bei der Schaffung von 4 Bushalteplätzen (gleicher Zustand wie heute)
kämen maximal 5.000 € auf die Gemeinde zu.
Teilweise
ideologisch geprägte Diskussion
Unter dem Aspekt, dass die SPD generell gegen die
Errichtung einer Grundschule ist, war eine zielorientierte
Diskussion nur schwer möglich. Im Endeffekt sprach sie sich für die teure
Variante 1 aus, ungeachtet der finanziellen Situation der Gemeinde, die sie im
vorherigen Tagesordnungspunkt noch der CDU angelastet hat.
Sicherheit
steht im Vordergrund
Für die CDU gab es neben dem finanziellen Aspekt
zahlreiche Gründe, die gegen Variante 1 sprachen. Einer der wesentlichen
Aspekte war das verstärkte Fahrzeugaufkommen in diesem Bereich. Ca. 150 PKW,
von Eltern der Kindergarten- und Schulkinder sowie der Lehrer nutzen am Morgen
und am Mittag die Straße. Hinzu kämen die Busse der RSW. Alle Kinder der Grund-
und Gesamtschule würden sich im Umfeld dieser verkehrsstarken Straße bewegen.
Ein Überqueren würde zur Gefahr. Allein deshalb, kam die erste Variante für die
CDU Vertreter nicht in Frage. Darüber
hinaus würde die Marienstraße gleichermaßen weiter belastet, da alle PKW und
Busse diese als Zufahrt weiter benutzen würden.
Einbahnregelung
Zur Entlastung des gesamten Verkehrsaufkommens trägt
hingegen die von uns favorisierte Lösung in der Marienstraße bei. Die
Zufahrtsstraße zur Schule und Kindergarten würde ausschließlich durch PKW
Verkehr belastet. Die Busse halten in der Marienstraße auf der rechten Seite in
Fahrtrichtung Alsweilerstraße. Durch die
Einbahnregelung ist ein Vorbeifahren an den Bussen unkritisch. Die Schülerinnen
und Schüler brauchen keine Straße zu überqueren um in die Schule zu kommen.
CDU für pragmatische
Lösung
Mit den Fachleuten der Planung und der RSW wurde auch
die Notwendigkeit diskutiert, 7 Busparkmöglichkeiten zu schaffen. Dies ist auch
in der heutigen Situation nicht der Fall. Maximal 3 bis 4 Busse können heute
gleichzeitig im Schulbereich stehen. Daher appellierte die CDU an die
Verantwortlichen, keine Lösung anzustreben, die weder technisch noch finanziell
realisierbar ist. Vielmehr sollte man hier mit klarem Menschen- und
Sachverstand eine pragmatische- Lösung
herbeiführen. Daher lautet der CDU Vorschlag, die in der Variante 2
vorgesehenen 7 Busparkmöglichkeiten auf 4 zu reduzieren. In diesem Falle kämen
auf die Gemeinde Kosten von maximal 5.000 € zu. Sollte sich nach einer
bestimmten Zeit wider Erwarten herausstellen, dass diese kostengünstige Lösung nicht
praktikabel ist, kann immer noch die erste Variante mit einem erheblichen
Kostenaufwand (250.000 €) realisiert werden.
„Kirche im
Dorf lassen“
In diesem Zusammenhang erinnerte die CDU auch daran, dass es nicht um Dauerbelastungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer geht. Vielmehr konzentrieren sich die möglichen Einschränkungen auf die Zeit am Morgen zwischen 07.30 Uhr und 08.00 Uhr sowie am Nachmittag zwischen 12.30 Uhr und 14.00 Uhr.