Urexweiler, 30.06.2006

 

Entscheidung im Gemeinderat: Verkehrskonzept „Marienstraße“

 

Mit Stimmenmehrheit hat sich der Marpinger Gemeinderat am Donnerstag dafür ausgesprochen, das im Zusammenhang mit dem Schulneubau notwendige Verkehrskonzept im Bereich der Marienstraße umzusetzen. Zwei Vorschläge, die vom Ingenieurbüro Schwarz erarbeitet wurden, standen zur Diskussion.

 

Variante 1

Die erste Variante sah vor, im Bereich des Schulhofs, an der Stelle, wo heute die Kletterspinne installiert ist, einen Wendehammer zu errichten. Nach den Vorgaben der RSW sollten Parkmöglichkeiten für insgesamt 7 Busse geschaffen werden. Laut Planung waren die Haltebuchten entlang der Straße, auf Seite der Schule angedacht. Auf der gegenüberliegenden Seite bleiben die Parkplätze erhalten.

Die gesamte Maßnahme wäre mit einem Kostenvolumen von 250.000 Euro zu realisieren. Nach Abzug öffentlicher Mittel würde der kommunale Haushalt  noch mit einem Betrag  von ca. 65.000 e bis 70.000 € belastet.

 

Variante 2

Nach dem Entwurf des Ingenieurbüros Schwarz ist es auch möglich, die Marienstraße für den Schulbusverkehr zu nutzen. Hierzu müsste allerdings die Marienstraße zur Einbahnstraße (in Richtung Alsweilerstraße) erklärt werden. In diesem Falle wäre es denkbar, bis zu 7 Busse auf der rechten Seite halten zu lassen. Die Kosten dieser Variante würden sich auf ca. 35.000 € belaufen. Bei der Schaffung von 4 Bushalteplätzen (gleicher Zustand wie heute) kämen maximal 5.000 € auf die Gemeinde zu.

 

Teilweise ideologisch geprägte Diskussion

Unter dem Aspekt, dass die SPD generell gegen die Errichtung einer Grundschule ist, war eine zielorientierte Diskussion nur schwer möglich. Im Endeffekt sprach sie sich für die teure Variante 1 aus, ungeachtet der finanziellen Situation der Gemeinde, die sie im vorherigen Tagesordnungspunkt noch der CDU angelastet hat.

 

Sicherheit steht im Vordergrund

Für die CDU gab es neben dem finanziellen Aspekt zahlreiche Gründe, die gegen Variante 1 sprachen. Einer der wesentlichen Aspekte war das verstärkte Fahrzeugaufkommen in diesem Bereich. Ca. 150 PKW, von Eltern der Kindergarten- und Schulkinder sowie der Lehrer nutzen am Morgen und am Mittag die Straße. Hinzu kämen die Busse der RSW. Alle Kinder der Grund- und Gesamtschule würden sich im Umfeld dieser verkehrsstarken Straße bewegen. Ein Überqueren würde zur Gefahr. Allein deshalb, kam die erste Variante für die CDU Vertreter nicht in Frage.  Darüber hinaus würde die Marienstraße gleichermaßen weiter belastet, da alle PKW und Busse diese als Zufahrt weiter benutzen würden.

 

Einbahnregelung

Zur Entlastung des gesamten Verkehrsaufkommens trägt hingegen die von uns favorisierte Lösung in der Marienstraße bei. Die Zufahrtsstraße zur Schule und Kindergarten würde ausschließlich durch PKW Verkehr belastet. Die Busse halten in der Marienstraße auf der rechten Seite in Fahrtrichtung Alsweilerstraße. Durch die Einbahnregelung ist ein Vorbeifahren an den Bussen unkritisch. Die Schülerinnen und Schüler brauchen keine Straße zu überqueren um in die Schule zu kommen.

 

CDU für pragmatische Lösung

Mit den Fachleuten der Planung und der RSW wurde auch die Notwendigkeit diskutiert, 7 Busparkmöglichkeiten zu schaffen. Dies ist auch in der heutigen Situation nicht der Fall. Maximal 3 bis 4 Busse können heute gleichzeitig im Schulbereich stehen. Daher appellierte die CDU an die Verantwortlichen, keine Lösung anzustreben, die weder technisch noch finanziell realisierbar ist. Vielmehr sollte man hier mit klarem Menschen- und Sachverstand eine pragmatische-  Lösung herbeiführen. Daher lautet der CDU Vorschlag, die in der Variante 2 vorgesehenen 7 Busparkmöglichkeiten auf 4 zu reduzieren. In diesem Falle kämen auf die Gemeinde Kosten von maximal 5.000 € zu. Sollte sich nach einer bestimmten Zeit wider Erwarten herausstellen, dass diese kostengünstige Lösung nicht praktikabel ist, kann immer noch die erste Variante mit einem erheblichen Kostenaufwand (250.000 €) realisiert werden.

 

„Kirche im Dorf lassen“

In diesem Zusammenhang erinnerte die CDU auch daran, dass es nicht um Dauerbelastungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer geht. Vielmehr konzentrieren sich die möglichen Einschränkungen auf die Zeit am Morgen zwischen 07.30 Uhr und 08.00 Uhr sowie am Nachmittag zwischen 12.30 Uhr und 14.00 Uhr.