Urexweiler,
05.01.2007
Gebührenerhöhung für Schmutz- und
Niederschlagswasser?
CDU wartet Abstimmverhalten des
Bürgermeisters ab!
In den letzten Wochen des vergangenen Jahres sorgte
der Entsorgungsverband Saar (EVS) für Schlagzeilen, als er die Entwicklung des
einheitlichen Verbandsbeitrages aufzeigte. Dieser soll bis zum Jahr 2012 um bis
zu 30 % auf dann
voraussichtliche 2,98 € pro
Kubikmeter steigen. Die
Bürgermeister in der Verbandsversammlung haben die Entscheidung über die Gebührenerhöhung 2007 auf den 20. März 2007
vertagt, da sie gesetzmäßig verpflichtet sind, die Gemeindevertreter im Vorfeld
zu unterrichten.
So war in der Sitzung des Gemeinderates am 22.12.2006
auch der Geschäftsführer des EVS, Herr K.H. Ecker, anwesend. Er erläuterte die
allgemeine Kostenentwicklung und wies dabei u.a. auf
dringend anstehende Investitionsmaßnahmen im Bereich des Kläranlagenbaus in den
kommenden Jahren hin.
Die
Auswirkungen auf die Gemeinde Marpingen
In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat den
Wirtschaftsplan des „Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde
Marpingen“ mit einem Investitionsvolumen von 1,1 Mio
Euro beschlossen. Der größte Teil des Geldes wird dabei für die Kanalarbeiten
im Bereich der Ortsdurchfahrt Urexweiler benötigt. Wichtig hierbei ist die
Erkenntnis, dass für alle geplanten Maßnahmen keine Gebührenerhöhung
erforderlich ist.
Entscheidung im
März
Am 20. März wird die Verbandsversammlung erneut über
die vom EVS vorgeschlagene Erhöhung beraten und beschließen. Sollten die
Bürgermeister dann dem Willen der EVS Geschäftsführung folgen und der Erhöhung
zustimmen, wäre damit eine Gebührenerhöhung auch für die Gemeinde Marpingen
unabwendbar. Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr würde sich nach den
vorliegenden Berechnungen wie folgt entwickeln:
J a h r Euro/cbm Euro/qm
zurzeit 2,78 0,53 seit 2005
2007 2,82 0,55 EVS-Beitrag
plus 6 %
2008 2,96 0,59 EVS-Beitrag
plus 5 %
2009 3,13 0,63 EVS-Beitrag
plus 5 %
2010 3,28 0,67 EVS-Beitrag
plus 5 %
Die CDU Gemeinderatsfraktion
hat aus o.g. Gründen einer Gebührenerhöhung zum
jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt. Sie wird zunächst die
Bürgermeisterentscheidung abwarten und dann erneut über eine eventuell
notwendige Erhöhung beraten.