Urexweiler, 06.07.2007

SPD Klage gegen Grundschulneubau abgewiesen

Kläglich gescheitert ist die SPD Fraktion des Marpinger Gemeinderates beim Verwaltungsgericht des Saarlandes. Wollte sie doch durch ihren Antrag auf Einstweilige Verfügung den Bau der Grundschule in Marpingen verhindern und dadurch die Raumprobleme verschärfen. Ihr wichtigstes Ziel dabei war, der CDU Versagen vorwerfen zu können. Wie sehr sie diese Taktik verfolgt, beweist das Zitat ihre Fraktionsvorsitzenden Dr. Alfred Neis in der SZ (06.07.2007). Zunächst zeigte es sich enttäuscht von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und kommentierte: "..zumal wir jetzt keine Möglichkeiten mehr haben, dem Grundschulneubau Hindernisse in den Weg zu legen".

Nicht weniger interessant, mitunter sogar amüsant liest sich im gleichen Artikel die Äußerung von SPD Bürgermeister Laub. Darin versucht er dem Leser vorzugaukeln, dass er von dem Klageweg der SPD nichts gewusst habe und die Entscheidung der Kommunalaufsicht, die die Beschlüsse des Rates für rechtmäßig erklärte, sei für ihn ausschlaggebend gewesen. An dieser Stelle muss sich der Bürgermeister die Frage gefallen lassen, weshalb er nach der Entscheidung der Kommunalaufsicht den Notar noch um eine rechtliche Stellungnahme gebeten hat. Möglicherweise wollte er die Zeit überbrücken, da zum Zeitpunkt seiner Nachfrage das Schreiben des Verwaltungsgerichts noch nicht vorlag und er gezwungen gewesen wäre, den von ihm nicht gewollten Grundstücksvertrag zu unterschreiben.