Urexweiler, 06.07.2007
SPD Klage gegen Grundschulneubau abgewiesen
Kläglich
gescheitert ist die SPD Fraktion des Marpinger Gemeinderates beim
Verwaltungsgericht des Saarlandes. Wollte sie doch durch ihren Antrag auf
Einstweilige Verfügung den Bau der Grundschule in Marpingen verhindern und
dadurch die Raumprobleme verschärfen. Ihr wichtigstes Ziel dabei war, der CDU
Versagen vorwerfen zu können. Wie sehr sie diese Taktik verfolgt, beweist das
Zitat ihre Fraktionsvorsitzenden Dr. Alfred Neis in der SZ (06.07.2007).
Zunächst zeigte es sich enttäuscht von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts
und kommentierte: "..zumal wir jetzt keine
Möglichkeiten mehr haben, dem Grundschulneubau Hindernisse in den Weg zu
legen".
Nicht
weniger interessant, mitunter sogar amüsant liest sich im gleichen Artikel die
Äußerung von SPD Bürgermeister Laub. Darin versucht er dem Leser vorzugaukeln,
dass er von dem Klageweg der SPD nichts gewusst habe und die Entscheidung der
Kommunalaufsicht, die die Beschlüsse des Rates für rechtmäßig erklärte, sei für
ihn ausschlaggebend gewesen. An dieser Stelle muss sich der Bürgermeister die
Frage gefallen lassen, weshalb er nach der Entscheidung der Kommunalaufsicht
den Notar noch um eine rechtliche Stellungnahme gebeten hat. Möglicherweise
wollte er die Zeit überbrücken, da zum Zeitpunkt seiner Nachfrage das Schreiben
des Verwaltungsgerichts noch nicht vorlag und er gezwungen gewesen wäre, den
von ihm nicht gewollten Grundstücksvertrag zu unterschreiben.