Urexweiler, 11.09.2007

 

Nun ist es amtlich: Bürgermeister Laub war zum Zeitpunkt der Einreichung des CDU Wahlvorschlages Gemeindewahlleiter

 

Die CDU Gemeinderatsfraktion Marpingen hatte zu der Frage, wer zum Zeitpunkt der Einreichung des CDU Wahlvorschlages Gemeindewahlleiter war, die Oberste Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 12.09.2007 (siehe Anhang) teilte das Ministerium mit, dass Bürgermeister Werner Laub diese Funktion inne hatte. In dem Schreiben heißt es u.a.:

·        Wahlbewerber im wahlrechtlichen Sinne wird ein Bürgermeister nach in Literatur und Rechtsprechung vertretener Auffassung mit der Einreichung eines ihn als Bewerber ausweisenden Vorschlags.

·        Wahlrechtlich ohne Bedeutung ist die schriftliche Erklärung eines bisherigen Bürgermeisters, sich einer anstehenden Wiederwahl zu stellen.

 

Am 13.07.2007 wurde der CDU Vorschlag eingereicht. Dies geschah bewusst sechs Wochen vor dem endgültigen Abgabetermin, um mögliche Mängel beheben zu können. Der Wahlvorschlag "Werner Laub, SPD" ist am 17. August 2007 eingereicht worden. Somit steht fest, dass Laub bis zum 17.08.2007 Gemeindewahlleiter war. Es ist bemerkenswert, dass Laub als Berufspolitiker nach fast 18 Jahren im Amt  immer noch nicht seine Aufgaben und Pflichten kennt.

 

Der von der CDU eingereichte Wahlvorschlag wurde vom Gemeindewahlamt unter Verantwortung des amtierenden Bürgermeisters als Gemeindewahlleiter schriftlich als mangelfrei bestätigt. Unter parteibezogenen Gesichtspunkten wurde der CDU Wahlvorschlag erst im Gemeindewahlausschuss, nach Ablauf aller Fristen, in Frage gestellt! Für die CDU drängt sich der Verdacht auf, dass es eine beabsichtigte Taktik von SPD und Bürgermeister war, den Mitbewerber um das Bürgermeisteramt im Vorfeld auszuschalten.  Eine schuldhafte Pflichtverletzung von Bürgermeister Laub ist deshalb nicht auszuschließen.

 

Zwischenzeitlich distanziert sich Bürgermeister Laub vom Schreiben seines eigenen Wahlamtes. Er lässt damit seine Bediensteten im Regen stehen. Dies ist beschämend und steht im krassen Widerspruch zu seinem eigenen Wahlslogan "menschlich stark"!

 

Die CDU bekennt sich ausdrücklich zu dem von ihr begangenen Formfehler in ihrem Wahlvorschlag. Dieser bestand darin, dass sie ihre Delegierten vor Dezember 2006 statt ab Januar 2007 gewählt hatte.

 

Auf Grund der oben geschilderten Ausgangslage hat der Gemeindewahlausschuss richtig gehandelt und den Wahlvorschlag der CDU zugelassen!

Dies ergibt sich auch aus der einschlägigen Kommentarliteratur, die u.a. darauf verweist, dass bei groben  Pflichtverletzungen durch den Gemeindewahlleiter, wie beispielsweise unterlassene Vorprüfung oder fehlende Aufforderung bei behebbaren Mängeln des Wahlvorschlags, ein Wahlanfechtungsgrund auszuschließen ist.

Damit entbehren die Angriffe gegen den nunmehr amtierenden Gemeindewahlleiter, Bernd Müller, der von Amts wegen zu Neutralität verpflichtet ist, jeglicher Grundlage, zumal die Vertreter der SPD im Gemeindewahlausschuss nicht gegen die Zulassung des CDU Wahlvorschlages gestimmt haben. Der Wahlausschuss hat somit einstimmig zu Gunsten des CDU Wahlvorschlags votiert.