Urexweiler, 11.09.2007
Nun
ist es amtlich: Bürgermeister Laub war zum Zeitpunkt der Einreichung des CDU
Wahlvorschlages Gemeindewahlleiter
Die CDU
Gemeinderatsfraktion Marpingen hatte zu der Frage, wer zum Zeitpunkt der
Einreichung des CDU Wahlvorschlages Gemeindewahlleiter war, die Oberste
Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 12.09.2007
(siehe Anhang) teilte das Ministerium mit, dass Bürgermeister Werner Laub
diese Funktion inne hatte. In dem Schreiben heißt es
u.a.:
·
Wahlbewerber im wahlrechtlichen
Sinne wird ein Bürgermeister nach in Literatur und Rechtsprechung vertretener
Auffassung mit der Einreichung eines ihn als Bewerber ausweisenden Vorschlags.
·
Wahlrechtlich ohne Bedeutung ist
die schriftliche Erklärung eines bisherigen Bürgermeisters, sich einer
anstehenden Wiederwahl zu stellen.
Am
13.07.2007 wurde der CDU Vorschlag eingereicht. Dies geschah bewusst sechs
Wochen vor dem endgültigen Abgabetermin, um mögliche Mängel beheben zu können.
Der Wahlvorschlag "Werner Laub, SPD" ist am 17. August 2007
eingereicht worden. Somit steht fest, dass Laub bis zum 17.08.2007
Gemeindewahlleiter war. Es ist bemerkenswert, dass Laub als Berufspolitiker
nach fast 18 Jahren im Amt immer noch
nicht seine Aufgaben und Pflichten kennt.
Der von
der CDU eingereichte Wahlvorschlag wurde vom Gemeindewahlamt
unter Verantwortung des amtierenden Bürgermeisters als Gemeindewahlleiter
schriftlich als mangelfrei bestätigt. Unter parteibezogenen Gesichtspunkten
wurde der CDU Wahlvorschlag erst im Gemeindewahlausschuss, nach Ablauf aller
Fristen, in Frage gestellt! Für die CDU drängt sich der Verdacht auf, dass es
eine beabsichtigte Taktik von SPD und Bürgermeister war, den Mitbewerber um das
Bürgermeisteramt im Vorfeld auszuschalten.
Eine schuldhafte Pflichtverletzung von Bürgermeister Laub ist deshalb
nicht auszuschließen.
Zwischenzeitlich
distanziert sich Bürgermeister Laub vom Schreiben seines eigenen Wahlamtes. Er lässt damit seine Bediensteten im Regen
stehen. Dies ist beschämend und steht im krassen Widerspruch zu seinem eigenen
Wahlslogan "menschlich stark"!
Die CDU
bekennt sich ausdrücklich zu dem von ihr begangenen Formfehler in ihrem
Wahlvorschlag. Dieser bestand darin, dass sie ihre Delegierten vor Dezember
2006 statt ab Januar 2007 gewählt hatte.
Auf Grund
der oben geschilderten Ausgangslage hat der Gemeindewahlausschuss richtig
gehandelt und den Wahlvorschlag der CDU zugelassen!
Dies
ergibt sich auch aus der einschlägigen Kommentarliteratur, die u.a. darauf
verweist, dass bei groben
Pflichtverletzungen durch den Gemeindewahlleiter, wie beispielsweise
unterlassene Vorprüfung oder fehlende Aufforderung bei behebbaren Mängeln des
Wahlvorschlags, ein Wahlanfechtungsgrund auszuschließen ist.
Damit
entbehren die Angriffe gegen den nunmehr amtierenden Gemeindewahlleiter,
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