Urexweiler, 02.12.2010

 

CDU wird auch künftig die Öffentlichkeit informieren

 

Zu einem mächtigen Rundumschlag holte diese Woche der SPD Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat aus. Über die Medien ließ er verkündeten, dass die CDU im Gemeinderat, bzw. deren Vorsitzender, unrechtmäßig  Informationen aus einer nichtöffentlichen Sitzung preisgegeben habe.

Konkret ging es dabei um den vor einer Woche an dieser Stelle veröffentlichten Bericht, in dem die CDU Fraktion ihren Antrag zur „Einführung des Windelsacks“ konkretisierte, der eine Entlastung für benachteiligte Personengruppen vorsieht. Da sich der Hauptausschuss letzte Woche damit beschäftigte, gab die CDU Fraktion das Ergebnis der Beratung bekannt. Danach wurde ihr Antrag mit den Stimmen der SPD vertagt. 

Die Hintergründe für die Aufregung sind nicht ganz nachvollziehbar. So stellt sich die Frage:

·        Womit begründet sich grundsätzlich die „Nichtöffentlichkeit“ in diesem Punkt?

·        Darf der Bürger nicht mehr darüber das informiert werden, was ihn persönlich betrifft?

·        Was ist vertraulich daran, wenn die CDU einen Antrag stellt, wonach benachteiligte Personengruppen vor einer versteckten Gebührenerhöhung des EVS verschont werden sollen?

·        Was ist vertraulich am Abstimmverhalten der SPD, die den Antrag vertagt hat, weil sie bis Dato nicht weiß, wie mit dem Vorschlag der CDU umgehen soll?

Abgesehen davon sieht das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vor, dass Ergebnisse aus einer nichtöffentlichen Sitzung, wenn sie nicht den Persönlichkeitsschutz betreffen, veröffentlicht werden dürfen.

Der ausgelöste Medienwirbel soll wohl das Ziel verfolgen, den politischen Gegner schlecht zu machen, um selbst gut dazustehen. Sicherlich ist dies auch eine Art Politik zu machen. Ob sie allerdings einen Mehrwert für das Gemeinwohl mit sich bringt, darf bezweifelt werden. Darüber hinaus ist sie auch nicht jedermanns Geschmack.