Urexweiler, 02.12.2010
CDU wird auch künftig die Öffentlichkeit informieren
Zu einem mächtigen Rundumschlag holte diese
Woche der SPD Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat aus. Über die Medien ließ er
verkündeten, dass die CDU im Gemeinderat, bzw. deren Vorsitzender, unrechtmäßig Informationen aus einer nichtöffentlichen
Sitzung preisgegeben habe.
Konkret ging es dabei um den vor einer Woche
an dieser Stelle veröffentlichten Bericht, in dem die CDU Fraktion ihren Antrag
zur „Einführung des Windelsacks“ konkretisierte, der eine Entlastung für
benachteiligte Personengruppen vorsieht. Da sich der Hauptausschuss letzte
Woche damit beschäftigte, gab die CDU Fraktion das Ergebnis der Beratung
bekannt. Danach wurde ihr Antrag mit den Stimmen der SPD vertagt.
Die Hintergründe für die Aufregung sind
nicht ganz nachvollziehbar. So stellt sich die Frage:
·
Womit
begründet sich grundsätzlich die „Nichtöffentlichkeit“ in diesem Punkt?
·
Darf
der Bürger nicht mehr darüber das informiert werden, was ihn persönlich
betrifft?
·
Was ist
vertraulich daran, wenn die CDU einen Antrag stellt, wonach benachteiligte
Personengruppen vor einer versteckten Gebührenerhöhung des EVS verschont werden
sollen?
·
Was ist
vertraulich am Abstimmverhalten der SPD, die den Antrag vertagt hat, weil sie
bis Dato nicht weiß, wie mit dem Vorschlag der CDU umgehen soll?
Abgesehen davon sieht das
Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vor, dass Ergebnisse aus einer
nichtöffentlichen Sitzung, wenn sie nicht den Persönlichkeitsschutz betreffen,
veröffentlicht werden dürfen.
Der ausgelöste Medienwirbel soll wohl das
Ziel verfolgen, den politischen Gegner schlecht zu machen, um selbst gut
dazustehen. Sicherlich ist dies auch eine Art Politik zu machen. Ob sie
allerdings einen Mehrwert für das Gemeinwohl mit sich bringt, darf bezweifelt
werden. Darüber hinaus ist sie auch nicht jedermanns Geschmack.