Urexweiler,
23.07.2011
Müllgebühren erneut
in der Diskussion
Korrekturen bei der im Herbst
verabschiedeten neuen Gebührenordnung für die Entsorgung des Hausmülls stehen
an. Nach einem Gerichtsbeschluss ist die dort enthaltene Anzahl von mindestens 10
Leerungen im Jahr nicht rechtens. Dieser Beschluss, der zunächst nur die Stadt
Völklingen betrifft, hat aber auch für den EVS Konsequenzen, der diesen
Paragraphen in seiner Satzung ebenfalls verankert hat.
Im Oktober vergangenen Jahres wurde die
Gebührensatzung von den Bürgermeistern des Landes verabschiedet. Die CDU
kritisierte damals die darin enthaltene Neufestsetzung der Gebühren, die dem
Bürger eine durchschnittliche Erhöhung von über 30% bei gleicher Leistung
beschert, als ungerecht. Unser damaliger Antrag, der Bürgermeister möge sein
Veto in der Verbandsversammlung einlegen, fand im zuständigen Ausschuss leider
keine Mehrheit.
Heute beschäftigen sich die Gerichte damit
und ihr Urteil zwingt zu Nachbesserungen. Eines dürfte jedoch sicher sein: Im Endeffekt
wird der Bürger zahlen, trotz Müllsparens und Mülltrennung. Solange sich die
Gesamtkosten des EVS nicht verringern, bleiben die Gebühren hoch. Sie werden
lediglich anders verteilt. Hier sind die Verantwortlichen beim EVS gefordert,
nachhaltige und bezahlbare Lösungen zu präsentieren.