Urexweiler,  23.07.2011

 

Müllgebühren erneut in der Diskussion

 

Korrekturen bei der im Herbst verabschiedeten neuen Gebührenordnung für die Entsorgung des Hausmülls stehen an. Nach einem Gerichtsbeschluss ist die dort enthaltene Anzahl von mindestens 10 Leerungen im Jahr nicht rechtens. Dieser Beschluss, der zunächst nur die Stadt Völklingen betrifft, hat aber auch für den EVS Konsequenzen, der diesen Paragraphen in seiner Satzung ebenfalls verankert hat.

Im Oktober vergangenen Jahres wurde die Gebührensatzung von den Bürgermeistern des Landes verabschiedet. Die CDU kritisierte damals die darin enthaltene Neufestsetzung der Gebühren, die dem Bürger eine durchschnittliche Erhöhung von über 30% bei gleicher Leistung beschert, als ungerecht. Unser damaliger Antrag, der Bürgermeister möge sein Veto in der Verbandsversammlung einlegen, fand im zuständigen Ausschuss leider keine Mehrheit.

Heute beschäftigen sich die Gerichte damit und ihr Urteil zwingt zu Nachbesserungen. Eines dürfte jedoch sicher sein: Im Endeffekt wird der Bürger zahlen, trotz Müllsparens und Mülltrennung. Solange sich die Gesamtkosten des EVS nicht verringern, bleiben die Gebühren hoch. Sie werden lediglich anders verteilt. Hier sind die Verantwortlichen beim EVS gefordert, nachhaltige und bezahlbare Lösungen zu präsentieren.