Hipos aktiv – parken auf Gehwegen verboten

 

Viele haben sich in der vergangenen Woche gewundert und geärgert, dass sie eine „noch gebührenfreie“ Verwarnung an der Scheibe ihres Wagens vorgefunden hatten. Generell ist das Parken auf Gehwegen verboten. Dem Fußgänger, vor allem älteren Menschen oder Müttern mit Kinderwagen muss es möglich sein, problemlos den Bürgersteig zu benutzen. Dennoch hoffen wir, dass man bei Verabreichung von Protokollen die „Kirche im Dorf lässt“. Es gibt zahlreiche Stelle in unserem Ort, wo Parken auf dem Gehweg notwendig ist. Vor allem die Verkehrssituation vor den (noch wenigen) Geschäften in Urexweiler oder schmale Straßen (z.B. Goethestraße) verlangen flexiblere Lösungen. Ggfs. muss der Bürgermeister als Chef der Ortspolizeibehörde aktiv werden und beispielsweise durch Markierungen auf den Gehwegen Abhilfe schaffen. Protokolle zu verteilen nach dem Motto „Augen zu und durch“ wäre der falsche Weg!

 

 


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